zur Empfehlung 17 der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR)
Teilhabe ist Menschenrecht!
Würzburg, 2.Mai 2026
Der Verband Sonderpädagogik e.V. sieht die Empfehlung 17 der Kommission zur Sozialstaatsreform zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mit sehr großer Sorge. Der angekündigte Dialogprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen bis Mitte 2026 ist angesichts der angespannten Haushaltslage nachvollziehbar. Er darf jedoch nicht zu Lösungen führen, die einseitig zulasten der leistungsberechtigten und dringend unterstützungsbedürftigen Personen sowie der Fachpraxis gehen.
Die steigenden Ausgaben in der Eingliederungshilfe werden in der öffentlichen Debatte häufig verkürzt dargestellt. Hauptursachen sind wachsende Fallzahlen sowie allgemeine Lohn- und Preissteigerungen. Leistungsverbesserungen machen nur einen geringen Anteil aus. Pauschale Kürzungsforderungen greifen daher zu kurz und verkennen die tatsächlichen Zusammenhänge. Menschen mit Behinderungen ebenso wie Leistungserbringer haben auf inflationsbedingte Entwicklungen keinen Einfluss – sie dürfen deshalb auch nicht deren Folgen tragen.
Der Verband Sonderpädagogik e.V. (vds) warnt ausdrücklich vor Eingriffen, die Leistungen faktisch begrenzen, Zugänge erschweren oder Qualitätsstandards absenken. Ebenso lehnt er Ansätze ab, die Einsparungen über Druck auf Vergütungen oder steigende Eigenbeteiligungen erzielen wollen. Solche Maßnahmen verschlechtern die Versorgung und verschärfen den Fachkräftemangel.
Gleichzeitig sieht der vds klare Ansatzpunkte für Verbesserungen im System: eine bessere Abstimmung zwischen Leistungsträgern, eindeutigere Zuständigkeiten, dringend notwendiger Bürokratieabbau und zielgenauere Steuerungsinstrumente. Diese Potenziale müssen konsequent genutzt werden – fachlich fundiert und im Dialog mit der Praxis. Der Verband Sonderpädagogik e.V. steht hierfür bereit.
Mit Nachdruck wendet sich der vds jedoch gegen Entwicklungen, die unter dem Etikett der Kostendämpfung grundlegende Rechte aushöhlen. In ihrer Gesamtschau stehen zentrale Stoßrichtungen der diskutierten Vorschläge im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der UN-Kinderrechtskonvention. Insbesondere die Ausweitung von Pooling-Lösungen ohne fachliche Begründung und die Berücksichtigung von Individualansprüchen sowie die Priorisierung pauschaler Infrastrukturleistungen können aus menschenrechtlicher Sicht nicht akzeptiert werden. Damit wird das Prinzip der personenzentrierten Unterstützung substanziell geschwächt.
Besonders deutlich zeigen sich die Risiken im Bildungsbereich. Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert das Recht auf inklusive und hochwertige Bildung in allen Lebensphasen. Gleichzeitig besteht seit Jahren ein erheblicher Mangel an qualifiziertem Personal. Unterstützungsleistungen in die Regelsysteme – etwa Schulen – zu verlagern, ohne die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, ist daher realitätsfern.
Die vorliegenden Vorschläge stellen zudem den politischen Anspruch infrage, Kindern und Jugendlichen verlässliche und vergleichbare Entwicklungsbedingungen zu sichern, wie im Grundgesetz verankert. Gerade junge Menschen mit Behinderungen und schwierigen Lebensbedingungen sind auf stabile Unterstützungsstrukturen angewiesen. Einschnitte in diesem Bereich verschärfen langfristig Bildungsungleichheiten.
Für den Verband Sonderpädagogik e.V. ist klar: Teilhabe und das Recht auf inklusive Bildung sind keine verhandelbaren Leistungen. Sie sind rechtlich garantiert und politisch zugesagt.
Der vds fordert daher, den notwendigen Dialogprozess konsequent an diesem Maßstab auszurichten. Effizienzgewinne dürfen nicht mit Leistungsabbau verwechselt werden. Notwendig sind Lösungen, die sowohl die Finanzierbarkeit sichern als auch die bestehenden Rechte und Standards gewährleisten und Inklusion weiterentwickeln.
Zugleich braucht es endlich eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit den Ursachen steigender Unterstützungsbedarfe bei Kindern und Jugendlichen. Nur im Dialog mit Wissenschaft und Vertreterinnen und Vertretern der NGOs lassen sich nachhaltige und wirksame Antworten auf die drängenden Fragen der Sozialstaatsreform finden. Der vds steht für diesen Dialog bereit.
Dr. Angela Ehlers
für den Bundesvorstand des Verbands Sonderpädagogik e.V.