3. Mai 2026
zur Empfehlung 17 der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR)
Teilhabe ist Menschenrecht!
Würzburg, 2.Mai 2026
Der Verband Sonderpädagogik e.V. sieht die Empfehlung 17 der Kommission zur Sozialstaatsreform zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mit sehr großer Sorge. Der angekündigte Dialogprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen bis Mitte 2026 ist angesichts der angespannten Haushaltslage nachvollziehbar. Er darf jedoch nicht zu Lösungen führen, die einseitig zulasten der leistungsberechtigten und dringend unterstützungsbedürftigen Personen sowie der Fachpraxis gehen.
Die steigenden Ausgaben in der Eingliederungshilfe werden in der öffentlichen Debatte häufig verkürzt dargestellt. Hauptursachen sind wachsende Fallzahlen sowie allgemeine Lohn- und Preissteigerungen. Leistungsverbesserungen machen nur einen geringen Anteil aus. Pauschale Kürzungsforderungen greifen daher zu kurz und verkennen die tatsächlichen Zusammenhänge. Menschen mit Behinderungen ebenso wie Leistungserbringer haben auf inflationsbedingte Entwicklungen keinen Einfluss – sie dürfen deshalb auch nicht deren Folgen tragen.
Der Verband Sonderpädagogik e.V. (vds) warnt ausdrücklich vor Eingriffen, die Leistungen faktisch begrenzen, Zugänge erschweren oder Qualitätsstandards absenken. Ebenso lehnt er Ansätze ab, die Einsparungen über Druck auf Vergütungen oder steigende Eigenbeteiligungen erzielen wollen. Solche Maßnahmen verschlechtern die Versorgung und verschärfen den Fachkräftemangel.
Gleichzeitig sieht der vds klare Ansatzpunkte für Verbesserungen im System: eine bessere Abstimmung zwischen Leistungsträgern, eindeutigere Zuständigkeiten, dringend notwendiger Bürokratieabbau und zielgenauere Steuerungsinstrumente. Diese Potenziale müssen konsequent genutzt werden – fachlich fundiert und im Dialog mit der Praxis. Der Verband Sonderpädagogik e.V. steht hierfür bereit.
Mit Nachdruck wendet sich der vds jedoch gegen Entwicklungen, die unter dem Etikett der Kostendämpfung grundlegende Rechte aushöhlen. In ihrer Gesamtschau stehen zentrale Stoßrichtungen der diskutierten Vorschläge im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der UN-Kinderrechtskonvention. Insbesondere die Ausweitung von Pooling-Lösungen ohne fachliche Begründung und die Berücksichtigung von Individualansprüchen sowie die Priorisierung pauschaler Infrastrukturleistungen können aus menschenrechtlicher Sicht nicht akzeptiert werden. Damit wird das Prinzip der personenzentrierten Unterstützung substanziell geschwächt.
Besonders deutlich zeigen sich die Risiken im Bildungsbereich. Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert das Recht auf inklusive und hochwertige Bildung in allen Lebensphasen. Gleichzeitig besteht seit Jahren ein erheblicher Mangel an qualifiziertem Personal. Unterstützungsleistungen in die Regelsysteme – etwa Schulen – zu verlagern, ohne die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, ist daher realitätsfern.
Die vorliegenden Vorschläge stellen zudem den politischen Anspruch infrage, Kindern und Jugendlichen verlässliche und vergleichbare Entwicklungsbedingungen zu sichern, wie im Grundgesetz verankert. Gerade junge Menschen mit Behinderungen und schwierigen Lebensbedingungen sind auf stabile Unterstützungsstrukturen angewiesen. Einschnitte in diesem Bereich verschärfen langfristig Bildungsungleichheiten.
Für den Verband Sonderpädagogik e.V. ist klar: Teilhabe und das Recht auf inklusive Bildung sind keine verhandelbaren Leistungen. Sie sind rechtlich garantiert und politisch zugesagt.
Der vds fordert daher, den notwendigen Dialogprozess konsequent an diesem Maßstab auszurichten. Effizienzgewinne dürfen nicht mit Leistungsabbau verwechselt werden. Notwendig sind Lösungen, die sowohl die Finanzierbarkeit sichern als auch die bestehenden Rechte und Standards gewährleisten und Inklusion weiterentwickeln.
Zugleich braucht es endlich eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit den Ursachen steigender Unterstützungsbedarfe bei Kindern und Jugendlichen. Nur im Dialog mit Wissenschaft und Vertreterinnen und Vertretern der NGOs lassen sich nachhaltige und wirksame Antworten auf die drängenden Fragen der Sozialstaatsreform finden. Der vds steht für diesen Dialog bereit.
Dr. Angela Ehlers
für den Bundesvorstand des Verbands Sonderpädagogik e.V.
12. April 2026
Pressemitteilung 25. 03. 2026
Der Verband Sonderpädagogik e.V., Landesverband Sachsen-Anhalt unterstützt die Proteste gegen die geplanten Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie ausdrücklich und mit Nachdruck.[1][
Die vom GKV-Spitzenverband beschlossene Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent ab dem 1. April – faktisch rund 2,3 Prozent im Jahresmittel – sendet ein verheerendes Signal in eine ohnehin angespannt Versorgungslage. Schon heute warten Kinder und Jugendliche vielerorts monatelang auf einen Therapieplatz; Fachverbände und Landespatientenschutz warnen seit Langem vor einer Verschärfung der Unterversorgung. Wenn in dieser Situation Leistungen abgewertet werden, drohen weniger verfügbare Therapieplätze, reduzierte Sitzungsumfänge und ein weiterer Rückzug von Therapeuten aus der GKV‑Versorgung.[[2]
Insbesondere für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der emotional‑sozialen Entwicklung sind stabile, niedrigschwellige psychotherapeutische Angebote jedoch eine zentrale Voraussetzung für schulische Teilhabe und erfolgreiche Bildungsbiografien. Viele dieser Kinder zeigen ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten, internalisierende Störungsbilder oder Traumafolgen, die im schulischen Rahmen allein nicht adäquat aufgefangen werden können. Werden ambulante Psychotherapie-Kapazitäten abgebaut, verschärfen sich Konflikt- und Krisendynamiken unmittelbar in den Klassen, Förderzentren und inklusiven Lerngruppen. Pädagogische Fachkräfte werden dann immer häufiger auf sich allein gestellt mit hochkomplexen psychischen Problemlagen, für die es einer multiprofessionellen Unterstützung bedarf.
Die Proteste von mehreren hundert Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten am 19. März in Magdeburg gegen die Honorarkürzungen machen uns darauf aufmerksam, dass psychische Gesundheit kein Luxus und Psychotherapie kein Sparprogramm ist. Wir teilen diese Einschätzung ausdrücklich: Einsparungen in der psychotherapeutischen Versorgung treffen Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf überproportional stark, weil ihre Familien häufig auf kassenfinanzierte Leistungen angewiesen sind und kaum Ausweichmöglichkeiten in den privaten Bereich haben. [1]
Hinzu kommt, dass Lehrkräfte selbst in zunehmendem Maß psychisch belastet sind und insbesondere in Belastungs‑ und Überlastungskrisen auf eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung angewiesen sind. Steigende Fallzahlen, herausfordernde Klassensituationen und der hohe Anteil an Schülerinnen und Schülern mit komplexem Unterstützungsbedarf führen zu einem erhöhten Risiko für Erschöpfungs- und stressassoziierte Erkrankungen. Werden nun ausgerechnet die Strukturen geschwächt, die Lehrkräften im Krisenfall professionelle Hilfe bieten, gefährdet dies mittelbar auch die Qualität von Unterricht und Förderung an unseren Schulen. [2]
Wir schließen uns daher den Forderungen der psychotherapeutischen Berufsverbände und Ausbildungsverbünde nach einer Rücknahme der Honorarkürzung und nach einer verlässlichen, kostendeckenden Vergütung psychotherapeutischer Leistungen an. Notwendig ist eine nachhaltige Stärkung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, anstatt weiterer ökonomischer Einschränkungen. Die Politik ist aufgefordert, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen, die realen Praxiskosten und den gesellschaftlichen Auftrag der Psychotherapie anzuerkennen und gemeinsam mit Bildungs- und Gesundheitsakteuren Versorgungskonzepte zu entwickeln, die Schulen systematisch einbeziehen.[3
Als Landesverband des bundesweiten Fachverbandes Sonderpädagogik e.V. fordern wir Bund, Länder und den GKV‑Spitzenverband auf, die Perspektive von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ihrer Lehrkräfte ernst zu nehmen. Psychische Gesundheit ist eine grundlegende Voraussetzung für Bildungsgerechtigkeit – ihre Gefährdung durch kurzfristige Sparbeschlüsse ist bildungspolitisch und gesellschaftlich nicht verantwortbar.
Quellen:
- https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/protest-honorar-kuerzungen-psychotherapie-100.html
- https://www.n-tv.de/ticker/Klage-gegen-Honorarkuerzung-fuer-Psychotherapeuten-um-4-5-Prozent-angekuendigt-id30488405.html
- https://www.dgvt-bv.de/aktuell/honorarkuerzung/
Presseerklärung als pdf-Datei
9. April 2026
Frischer Wind in den drei großen
sonderpädagogischen Schwerpunkten Lernen,
Sprache sowie Emotionale & soziale Entwicklung
Wann? 8.- 9. Mai 2026
Wo? online
Flyer Bundesfachkongress
23. Januar 2026
Der Verband Sonderpädagogik Sachsen-Anhalt e.V. (vds) spricht sich solidarisch für den Erhalt des Lehrstuhls „Pädagogik bei kognitiver Beeinträchtigung und Pädagogik im Autismus-Spektrum“ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) in seiner bisherigen fachlichen Ausrichtung aus.
Der geplante Umbau des Lehrstuhls hin zu einer ausschließlichen Verortung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung greift aus unserer Sicht zu kurz. Autismus ist ein vielgestaltiges Spektrum, das Menschen mit und ohne kognitive Beeinträchtigungen umfasst. Entsprechend vielfältig sind die pädagogischen Unterstützungsbedarfe, die nicht allein innerhalb eines einzelnen Förderschwerpunkts abgebildet werden können.
Der bisherige Lehrstuhl unter der Leitung von Prof. Dr. Christian Lindmeier nimmt bundesweit eine besondere Stellung ein, da er Autismus als eigenständigen pädagogischen und wissenschaftlichen Schwerpunkt bearbeitet. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur Qualifizierung angehender Sonderpädagog*innen, zur Weiterentwicklung der Forschung sowie zur Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen autistischer Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen.
Besonders hervorzuheben ist zudem der partizipative Forschungsansatz, der am Lehrstuhl verfolgt wird und autistische Perspektiven aktiv einbezieht. Dieser Ansatz stärkt die fachliche Qualität der Forschung und steht im Einklang mit den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere mit Blick auf inklusive Bildung (Art. 24) und die Erhebung geeigneter Daten zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen (Art. 31).
Der vds-Sachsen-Anhalt e.V. teilt die Einschätzung, dass eine eigenständige wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Autismus-Spektrum unverzichtbar ist – sowohl für die Weiterentwicklung sonderpädagogischer Theorie und Praxis als auch für eine bedarfsgerechte Unterstützung aller autistischen Menschen.
Wir unterstützen daher das Engagement der autistischen Selbstvertretung, insbesondere von „Bewusst Autistisch e.V.“, und setzen uns dafür ein, dass der Lehrstuhl an der MLU Halle-Wittenberg in seiner bisherigen Ausrichtung erhalten bleibt.
Bianca Borlich (Vorsitzende) Dr. Matthias Schirmer (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
15. Dezember 2025
Assistenz und Teilhabe sind kein Luxus – Sparen in den öffentlichen Haushalten ist wichtig, aber niemals auf Kosten der Menschen mit Unterstützungsbedarf zur Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens
PM Artikel Kristina Schröder Dez 25
In ihrem jüngsten Beitrag reduziert Kristina Schröder Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen auf ein Kostenproblem. Dabei werden zentrale Aspekte von Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und gesellschaftlicher Teilhabe verkannt.
Assistenz ist kein Luxus – sie sichert Bildung, Arbeit, Wohnen und soziale Teilhabe und entlastet Familien sowie gesellschaftliche Systeme langfristig. Assistenzleistungen sind keine freiwilligen Extras, sondern eine grundlegende Voraussetzung für Teilhabe, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen – und sie verhindern langfristig enorme Kosten durch teure stationäre Unterbringungen.
Als Verband Sonderpädagogik warnen wir davor, Sparzwänge in den öffentlichen Haushalten auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen und Teilhabeeinschränkungen auszutragen. Einsparungen bei Assistenzleistungen führen nicht zu nachhaltiger Entlastung öffentlicher Haushalte, sondern zu Exklusion, Überforderung von Angehörigen und steigenden Folgekosten – insbesondere bei allen Unterstützungsbedarfen wie z.B. Leben im Autismus- und ADHS-Spektrum sowie mit Traumafolgen, die auch Frau Schröder dezidiert benennt. Auf Wunsch stellt der vds hier gern allen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern konkrete Beispiele zur Verfügung.
Eine seriöse Debatte über Sozialausgaben muss diese Perspektiven einbeziehen und die Verpflichtungen Deutschlands aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der geltenden deutschen Rechtslage respektieren. Die Diskussion um steigende Ausgaben darf nicht isoliert auf kommunaler Ebene geführt werden: Teilhabe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und braucht eine verlässliche, solidarische Finanzierung – statt Kürzungsdebatten, die grundlegende Rechte infrage stellen.
Der Verband Sonderpädagogik e.V. steht jederzeit gern für einen Austausch mit Kristina Schröder zur Verfügung.
Dr. Angela Ehlers für den Verband Sonderpädagogik e.V.
24. November 2025
Chemnitzer Deklaration