12. Oktober 2026
Forderung des vds an die Fraktionen und Abgeordneten des Landtags
Mit der Konstituierung des neuen Landtags beginnt eine entscheidende Phase für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Der vds richtet seine fachpolitischen Erwartungen an alle Fraktionen und Abgeordneten des Landtags – unabhängig von ihrer parteipolitischen Zugehörigkeit.
Wir knüpfen dabei an die Regensburger Erklärung des vds (2023) und die Chemnitzer Deklaration (2025) an: Demokratie zeigt sich im Schulalltag daran, ob jedes Kind gesehen wird, Unterstützung erhält, mitentscheiden kann und einen verlässlichen Bildungsweg findet.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder drohender Behinderung haben Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung, angemessene Förderung und gleichberechtigte Teilhabe. Diese Rechte basieren auf den verfassungs- und gesetzlich geschützten Grundsätzen der Menschenwürde und Gleichbehandlung sowie auf internationalen Menschenrechtsverpflichtungen (UN-Behindertenrechtskonvention).
Die Gewährleistung dieser Rechte darf nicht von politischen Mehrheiten, dem Wohnort oder der sozialen Lage eines Kindes abhängen. Während die Ausgestaltung des Bildungssystems Gegenstand demokratischer Mehrheitsentscheidungen ist, dürfen individuell geschützte Rechte nicht zur Disposition gestellt werden und müssen wirksam verwirklicht werden.
Wir erwarten daher von allen Fraktionen und Abgeordneten, dass sie sich dafür einsetzen,
- die individuellen Rechte auf Bildung, Förderung, Nachteilsausgleich und Teilhabe verlässlich und diskriminierungsfrei zu gewährleisten;
- angemessene Unterstützung unabhängig von Herkunft, sozialer Lage, Behinderung und Lernort zu ermöglichen;
- ausreichend qualifiziertes Personal sowie tragfähige Unterstützungssysteme sicher-zustellen;
- inklusive Bildungsangebote unter angemessenen Bedingungen weiterzuentwickeln und spezialisierte Förderangebote als gleichberechtigte, bedarfsgerechte Optionen zu erhalten;
- Zuständigkeiten und Entscheidungen transparent zu gestalten und Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Fachkräfte aktiv einzubeziehen;
- die notwendigen personellen, sächlichen und finanziellen Rahmenbedingungen dauerhaft zu
Maßstab muss stets sein, welche Unterstützung die Bildung, Entwicklung und Selbstbestimmung des einzelnen Kindes am besten gewährleistet.
Der vds bringt seine fachpolitischen Forderungen in den gesamten parlamentarischen Prozess ein. Gespräche mit Fraktionen und Abgeordneten dienen der transparenten Klärung konkreter Bildungs- und Unterstützungsfragen; sie bedeuten keine inhaltliche Gleichsetzung politischer Positionen. Kooperationen setzt der vds auf Grundlage seiner Satzung sowie der Menschenwürde, Gleichheit, Diskriminierungsfreiheit und der individuellen Rechte auf Bildung und Teilhabe um. Aussagen und Vorhaben, die diese Grundsätze beeinträchtigen, weist der vds zurück.
Der neue Landtag hat die Möglichkeit und die Verantwortung, für diese Rechte verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Der vds wird diesen Prozess fachlich begleiten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gleichberechtigt lernen, leben und an der Gesellschaft teilhaben können.
Der Vorstand
30. August 2026
Der Verband Sonderpädagogik e.V. (vds) begrüßt die Reformziele und fordert gleichzeitig eine klare Sicherung individueller Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit hohen individuellen Bedarfen.
Der Verband Sonderpädagogik e.V. (vds) begrüßt die Zielsetzung des vorliegenden Entwurfs für ein 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz (1. KJHSRG), um die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver, niedrigschwelliger und weniger bürokratisch zu gestalten. Insbesondere der geplante Ausbau einer infrastrukturellen Bildungsassistenz in Kita und Schule kann aus Sicht des vds einen wichtigen Beitrag zu mehr Teilhabe und Verlässlichkeit der Hilfsangebote leisten.
Infrastruktur kann individuelle Hilfen sinnvoll ergänzen – darf sie aber nicht ersetzen. Entscheidend muss auch künftig der individuelle Unterstützungsbedarf eines jeden Kindes oder Jugendlichen sein und nicht die Frage nach dem Angebot vor Ort, das gerade vorhanden ist.
Der Gesetzentwurf sieht die infrastrukturelle Bildungsassistenz als vorrangige Form der Unterstützung vor. Der individuelle Anspruch auf Einzelassistenz bleibt zwar formal bestehen, wird jedoch nachgeordnet. Genau darin sieht der vds ein erhebliches fachliches Risiko: Gruppenangebote können für viele Kinder sehr gut geeignet sein, sind aber nicht unbedingt für alle Bedarfslagen ausreichend – insbesondere nicht bei hohem, komplexem, wechselndem oder intensivem Unterstützungsbedarf. Der Bedarf muss die jeweilige Unterstützung bestimmen – das darf nicht durch eine vorhandene Infrastruktur determiniert werden.
Der vds fordert deshalb eine klare gesetzliche und praktische Absicherung des individuellen Rechtsanspruchs. Eine Einzelassistenz muss niedrigschwellig erreichbar sein, fachlich begründet entschieden werden und darf nicht erst nach langwierigen Verfahren zwischen verschiedenen Behörden durchsetzbar sein. Kinder, Jugendliche und ihre Eltern müssen an der Entscheidung beteiligt werden; ihr Wunsch- und Wahlrecht muss unbedingt wirksam bleiben.
Besonders kritisch bewertet der vds, dass für infrastrukturelle Angebote keine reguläre Hilfeplanung vorgesehen ist. Gerade bei komplexen individuellen Bedarfslagen braucht es jedoch eine kontinuierliche Bedarfsermittlung, Beteiligung und Überprüfung der Wirksamkeit. Das Pool-Modell darf deshalb nicht von einer fachlich fundierten Hilfeplanung abgekoppelt werden.
Der vds warnt zugleich davor, die Reform vor allem unter dem Gesichtspunkt möglicher Kosteneinsparungen zu betrachten. Inklusive Bildungsassistenz muss sich daran messen lassen, ob sie Teilhabe, inklusive Bildungszugänge und soziale Integration tatsächlich verbessert. Einsparungen dürfen niemals zum Maßstab dafür werden, welche Unterstützung Kinder und Jugendliche erhalten.
Deshalb hält der vds eine wissenschaftliche Evaluation des Pool-Modells für unabdingbar. Neben den Kosten müssen insbesondere Teilhabe, Bildungszugänge, soziale Integration, Ausschlussquoten, Fehlzeiten sowie die Belastungen von Kindern, Eltern und Fachkräften und die individuelle Bedarfsgerechtigkeit untersucht werden.
Eine inklusive Infrastruktur ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Sie wird aber erst dann wirklich inklusiv, wenn sie unterschiedliche Bedarfslagen und die dafür notwendigen Vorkehrungen ermöglicht und nicht alle Kinder in ein einheitliches Unterstützungsmodell einpassen will.
Der vds unterstützt die Reform daher unter der klaren Bedingung, dass der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Unterstützung uneingeschränkt erhalten bleibt und praktisch durchsetzbar ist. Denn: Inklusion braucht gesicherte Infrastruktur – aber Inklusion braucht ebenso das Recht jedes einzelnen Kindes auf die Unterstützung, die es tatsächlich benötigt.
Eine ausführlichere Darstellung finden Sie bei Interesse in der Zeitschrift für Heilpädagogik 10/2026 und dann auch auf der Website.

Dr. Angela Ehlers
für den Bundesvorstand des Verbands Sonderpädagogik e.V.
20. August 2026
Während der Klausurtagung der Landesreferenten und des Vorstandes im Januar 2026 haben wir uns erneut zusammengesetzt, um den politischen Akteuren im Vorfeld der kommenden Landtagswahl auf den Zahn zu fühlen. Nach intensiver Diskussion und reiflicher Überlegung haben wir diesmal sieben zentrale Themenbereiche – unsere Fragen zur Landtagswahl – definiert. Diese orientieren sich eng an unserer Satzung und dem Zweck unseres Landesverbandes. Unser Ziel ist dabei unverändert: Wir betreiben keine Parteipolitik, sondern verstehen uns als starke Lobby für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie für alle Kolleginnen und Kollegen im Arbeitsfeld der Sonderpädagogik. Insofern wird es Sie nicht verwundern, dass wir weniger nach allgemeinen Schulsystem-Debatten gefragt haben, sondern ganz konkret wissen wollten: Wie steht es um die personelle Absicherung der Inklusion? Wie begegnen die Parteien der Situation von „Systemsprengern“ oder traumatisierten Schülern? Und wie wird sichergestellt, dass digitale Bildung nicht an Barrieren scheitert?
Von der Diagnostik über die flächendeckende Expertise bis hin zum Übergang in den Beruf haben wir detaillierte Unterfragen gestellt, um belastbare Aussagen zu erzwingen. Wir wollten wissen: Welche Konzepte gibt es für multiprofessionelle Teams? Wie wird die Mobilität zu Förderzentren gesichert? Und wie sieht die Qualifizierung für Seiteneinsteiger aus?
Wir haben die Fraktionen und bildungspolitischen Sprecher der Parteien AfD, BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN, CDU, Die Linke, FDP und SPD mehrfach angeschrieben und sie gebeten, uns kurz und prägnant ihre Positionen darzulegen. Das Einholen dieser Antworten war – wie schon in der Vergangenheit – ein Geduldsspiel. Es antworteten auch nicht alle Parteien. Die erhaltenen Antworten haben wir in Tabellenform zusammengefasst und im Folgenden dargestellt.
Hier gibt es die Antworten
19. August 2026
behindert UND traumatisiert ?!
Menschen mit Behinderung sind von Geburt an vielfältigen Belastungen ausgesetzt.
Sie werden nicht verstanden, überfordert und oft ausgegrenzt, viele erfahren Gewalt.
Diese Erfahrungen sind nicht selten traumatisierend und haben massive Auswirkungen
auf die Entwicklung der Menschen. Traumaerfahrungen und daraus resultierende
Folgen müssen daher stets berücksichtigt werden, wenn Menschen mit Behinderung
annähernd ganzheitlich verstanden werden wollen.
Doch was heißt das nun für uns Fachmenschen?
Der Fachtag möchte in die Thematik „Trauma und Behinderung“
einführen und aufzeigen, dass die Traumapädagogik auch und gerade in der Arbeit mit
Menschen mit Behinderung einen hohen Mehrwert haben kann.
3. Mai 2026
zur Empfehlung 17 der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR)
Teilhabe ist Menschenrecht!
Würzburg, 2.Mai 2026
Der Verband Sonderpädagogik e.V. sieht die Empfehlung 17 der Kommission zur Sozialstaatsreform zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mit sehr großer Sorge. Der angekündigte Dialogprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen bis Mitte 2026 ist angesichts der angespannten Haushaltslage nachvollziehbar. Er darf jedoch nicht zu Lösungen führen, die einseitig zulasten der leistungsberechtigten und dringend unterstützungsbedürftigen Personen sowie der Fachpraxis gehen.
Die steigenden Ausgaben in der Eingliederungshilfe werden in der öffentlichen Debatte häufig verkürzt dargestellt. Hauptursachen sind wachsende Fallzahlen sowie allgemeine Lohn- und Preissteigerungen. Leistungsverbesserungen machen nur einen geringen Anteil aus. Pauschale Kürzungsforderungen greifen daher zu kurz und verkennen die tatsächlichen Zusammenhänge. Menschen mit Behinderungen ebenso wie Leistungserbringer haben auf inflationsbedingte Entwicklungen keinen Einfluss – sie dürfen deshalb auch nicht deren Folgen tragen.
Der Verband Sonderpädagogik e.V. (vds) warnt ausdrücklich vor Eingriffen, die Leistungen faktisch begrenzen, Zugänge erschweren oder Qualitätsstandards absenken. Ebenso lehnt er Ansätze ab, die Einsparungen über Druck auf Vergütungen oder steigende Eigenbeteiligungen erzielen wollen. Solche Maßnahmen verschlechtern die Versorgung und verschärfen den Fachkräftemangel.
Gleichzeitig sieht der vds klare Ansatzpunkte für Verbesserungen im System: eine bessere Abstimmung zwischen Leistungsträgern, eindeutigere Zuständigkeiten, dringend notwendiger Bürokratieabbau und zielgenauere Steuerungsinstrumente. Diese Potenziale müssen konsequent genutzt werden – fachlich fundiert und im Dialog mit der Praxis. Der Verband Sonderpädagogik e.V. steht hierfür bereit.
Mit Nachdruck wendet sich der vds jedoch gegen Entwicklungen, die unter dem Etikett der Kostendämpfung grundlegende Rechte aushöhlen. In ihrer Gesamtschau stehen zentrale Stoßrichtungen der diskutierten Vorschläge im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der UN-Kinderrechtskonvention. Insbesondere die Ausweitung von Pooling-Lösungen ohne fachliche Begründung und die Berücksichtigung von Individualansprüchen sowie die Priorisierung pauschaler Infrastrukturleistungen können aus menschenrechtlicher Sicht nicht akzeptiert werden. Damit wird das Prinzip der personenzentrierten Unterstützung substanziell geschwächt.
Besonders deutlich zeigen sich die Risiken im Bildungsbereich. Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert das Recht auf inklusive und hochwertige Bildung in allen Lebensphasen. Gleichzeitig besteht seit Jahren ein erheblicher Mangel an qualifiziertem Personal. Unterstützungsleistungen in die Regelsysteme – etwa Schulen – zu verlagern, ohne die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, ist daher realitätsfern.
Die vorliegenden Vorschläge stellen zudem den politischen Anspruch infrage, Kindern und Jugendlichen verlässliche und vergleichbare Entwicklungsbedingungen zu sichern, wie im Grundgesetz verankert. Gerade junge Menschen mit Behinderungen und schwierigen Lebensbedingungen sind auf stabile Unterstützungsstrukturen angewiesen. Einschnitte in diesem Bereich verschärfen langfristig Bildungsungleichheiten.
Für den Verband Sonderpädagogik e.V. ist klar: Teilhabe und das Recht auf inklusive Bildung sind keine verhandelbaren Leistungen. Sie sind rechtlich garantiert und politisch zugesagt.
Der vds fordert daher, den notwendigen Dialogprozess konsequent an diesem Maßstab auszurichten. Effizienzgewinne dürfen nicht mit Leistungsabbau verwechselt werden. Notwendig sind Lösungen, die sowohl die Finanzierbarkeit sichern als auch die bestehenden Rechte und Standards gewährleisten und Inklusion weiterentwickeln.
Zugleich braucht es endlich eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit den Ursachen steigender Unterstützungsbedarfe bei Kindern und Jugendlichen. Nur im Dialog mit Wissenschaft und Vertreterinnen und Vertretern der NGOs lassen sich nachhaltige und wirksame Antworten auf die drängenden Fragen der Sozialstaatsreform finden. Der vds steht für diesen Dialog bereit.
Dr. Angela Ehlers
für den Bundesvorstand des Verbands Sonderpädagogik e.V.
12. April 2026
Pressemitteilung 25. 03. 2026
Der Verband Sonderpädagogik e.V., Landesverband Sachsen-Anhalt unterstützt die Proteste gegen die geplanten Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie ausdrücklich und mit Nachdruck.[1][
Die vom GKV-Spitzenverband beschlossene Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent ab dem 1. April – faktisch rund 2,3 Prozent im Jahresmittel – sendet ein verheerendes Signal in eine ohnehin angespannt Versorgungslage. Schon heute warten Kinder und Jugendliche vielerorts monatelang auf einen Therapieplatz; Fachverbände und Landespatientenschutz warnen seit Langem vor einer Verschärfung der Unterversorgung. Wenn in dieser Situation Leistungen abgewertet werden, drohen weniger verfügbare Therapieplätze, reduzierte Sitzungsumfänge und ein weiterer Rückzug von Therapeuten aus der GKV‑Versorgung.[[2]
Insbesondere für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der emotional‑sozialen Entwicklung sind stabile, niedrigschwellige psychotherapeutische Angebote jedoch eine zentrale Voraussetzung für schulische Teilhabe und erfolgreiche Bildungsbiografien. Viele dieser Kinder zeigen ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten, internalisierende Störungsbilder oder Traumafolgen, die im schulischen Rahmen allein nicht adäquat aufgefangen werden können. Werden ambulante Psychotherapie-Kapazitäten abgebaut, verschärfen sich Konflikt- und Krisendynamiken unmittelbar in den Klassen, Förderzentren und inklusiven Lerngruppen. Pädagogische Fachkräfte werden dann immer häufiger auf sich allein gestellt mit hochkomplexen psychischen Problemlagen, für die es einer multiprofessionellen Unterstützung bedarf.
Die Proteste von mehreren hundert Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten am 19. März in Magdeburg gegen die Honorarkürzungen machen uns darauf aufmerksam, dass psychische Gesundheit kein Luxus und Psychotherapie kein Sparprogramm ist. Wir teilen diese Einschätzung ausdrücklich: Einsparungen in der psychotherapeutischen Versorgung treffen Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf überproportional stark, weil ihre Familien häufig auf kassenfinanzierte Leistungen angewiesen sind und kaum Ausweichmöglichkeiten in den privaten Bereich haben. [1]
Hinzu kommt, dass Lehrkräfte selbst in zunehmendem Maß psychisch belastet sind und insbesondere in Belastungs‑ und Überlastungskrisen auf eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung angewiesen sind. Steigende Fallzahlen, herausfordernde Klassensituationen und der hohe Anteil an Schülerinnen und Schülern mit komplexem Unterstützungsbedarf führen zu einem erhöhten Risiko für Erschöpfungs- und stressassoziierte Erkrankungen. Werden nun ausgerechnet die Strukturen geschwächt, die Lehrkräften im Krisenfall professionelle Hilfe bieten, gefährdet dies mittelbar auch die Qualität von Unterricht und Förderung an unseren Schulen. [2]
Wir schließen uns daher den Forderungen der psychotherapeutischen Berufsverbände und Ausbildungsverbünde nach einer Rücknahme der Honorarkürzung und nach einer verlässlichen, kostendeckenden Vergütung psychotherapeutischer Leistungen an. Notwendig ist eine nachhaltige Stärkung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, anstatt weiterer ökonomischer Einschränkungen. Die Politik ist aufgefordert, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen, die realen Praxiskosten und den gesellschaftlichen Auftrag der Psychotherapie anzuerkennen und gemeinsam mit Bildungs- und Gesundheitsakteuren Versorgungskonzepte zu entwickeln, die Schulen systematisch einbeziehen.[3
Als Landesverband des bundesweiten Fachverbandes Sonderpädagogik e.V. fordern wir Bund, Länder und den GKV‑Spitzenverband auf, die Perspektive von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ihrer Lehrkräfte ernst zu nehmen. Psychische Gesundheit ist eine grundlegende Voraussetzung für Bildungsgerechtigkeit – ihre Gefährdung durch kurzfristige Sparbeschlüsse ist bildungspolitisch und gesellschaftlich nicht verantwortbar.
Quellen:
- https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/protest-honorar-kuerzungen-psychotherapie-100.html
- https://www.n-tv.de/ticker/Klage-gegen-Honorarkuerzung-fuer-Psychotherapeuten-um-4-5-Prozent-angekuendigt-id30488405.html
- https://www.dgvt-bv.de/aktuell/honorarkuerzung/
Presseerklärung als pdf-Datei