Der Verband Sonderpädagogik e.V. (vds) begrüßt die Reformziele und fordert gleichzeitig eine klare Sicherung individueller Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit hohen individuellen Bedarfen.

Der Verband Sonderpädagogik e.V. (vds) begrüßt die Zielsetzung des vorliegenden Entwurfs für ein 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz (1. KJHSRG), um die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver, niedrigschwelliger und weniger bürokratisch zu gestalten. Insbesondere der geplante Ausbau einer infrastrukturellen Bildungsassistenz in Kita und Schule kann aus Sicht des vds einen wichtigen Beitrag zu mehr Teilhabe und Verlässlichkeit der Hilfsangebote leisten.

Infrastruktur kann individuelle Hilfen sinnvoll ergänzen – darf sie aber nicht ersetzen. Entscheidend muss auch künftig der individuelle Unterstützungsbedarf eines jeden Kindes oder Jugendlichen sein und nicht die Frage nach dem Angebot vor Ort, das gerade vorhanden ist.

Der Gesetzentwurf sieht die infrastrukturelle Bildungsassistenz als vorrangige Form der Unterstützung vor. Der individuelle Anspruch auf Einzelassistenz bleibt zwar formal bestehen, wird jedoch nachgeordnet. Genau darin sieht der vds ein erhebliches fachliches Risiko: Gruppenangebote können für viele Kinder sehr gut geeignet sein, sind aber nicht unbedingt für alle Bedarfslagen ausreichend – insbesondere nicht bei hohem, komplexem, wechselndem oder intensivem Unterstützungsbedarf. Der Bedarf muss die jeweilige Unterstützung bestimmen – das darf nicht durch eine vorhandene Infrastruktur determiniert werden.

Der vds fordert deshalb eine klare gesetzliche und praktische Absicherung des individuellen Rechtsanspruchs. Eine Einzelassistenz muss niedrigschwellig erreichbar sein, fachlich begründet entschieden werden und darf nicht erst nach langwierigen Verfahren zwischen verschiedenen Behörden durchsetzbar sein. Kinder, Jugendliche und ihre Eltern müssen an der Entscheidung beteiligt werden; ihr Wunsch- und Wahlrecht muss unbedingt wirksam bleiben.

Besonders kritisch bewertet der vds, dass für infrastrukturelle Angebote keine reguläre Hilfeplanung vorgesehen ist. Gerade bei komplexen individuellen Bedarfslagen braucht es jedoch eine kontinuierliche Bedarfsermittlung, Beteiligung und Überprüfung der Wirksamkeit. Das Pool-Modell darf deshalb nicht von einer fachlich fundierten Hilfeplanung abgekoppelt werden.

Der vds warnt zugleich davor, die Reform vor allem unter dem Gesichtspunkt möglicher Kosteneinsparungen zu betrachten. Inklusive Bildungsassistenz muss sich daran messen lassen, ob sie Teilhabe, inklusive Bildungszugänge und soziale Integration tatsächlich verbessert. Einsparungen dürfen niemals zum Maßstab dafür werden, welche Unterstützung Kinder und Jugendliche erhalten.

Deshalb hält der vds eine wissenschaftliche Evaluation des Pool-Modells für unabdingbar. Neben den Kosten müssen insbesondere Teilhabe, Bildungszugänge, soziale Integration, Ausschlussquoten, Fehlzeiten sowie die Belastungen von Kindern, Eltern und Fachkräften und die individuelle Bedarfsgerechtigkeit untersucht werden.

Eine inklusive Infrastruktur ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Sie wird aber erst dann wirklich inklusiv, wenn sie unterschiedliche Bedarfslagen und die dafür notwendigen Vorkehrungen ermöglicht und nicht alle Kinder in ein einheitliches Unterstützungsmodell einpassen will.

Der vds unterstützt die Reform daher unter der klaren Bedingung, dass der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Unterstützung uneingeschränkt erhalten bleibt und praktisch durchsetzbar ist. Denn: Inklusion braucht gesicherte Infrastruktur – aber Inklusion braucht ebenso das Recht jedes einzelnen Kindes auf die Unterstützung, die es tatsächlich benötigt.

Eine ausführlichere Darstellung finden Sie bei Interesse in der Zeitschrift für Heilpädagogik 10/2026 und dann auch auf der Website.

 

Dr. Angela Ehlers
für den Bundesvorstand des Verbands Sonderpädagogik e.V.