Fachtag AG „Trauma und Behinderung“ am 19.09.2026 in Magdeburg

behindert UND traumatisiert ?!

Menschen mit Behinderung sind von Geburt an vielfältigen Belastungen ausgesetzt.
Sie werden nicht verstanden, überfordert und oft ausgegrenzt, viele erfahren Gewalt.
Diese Erfahrungen sind nicht selten traumatisierend und haben massive Auswirkungen
auf die Entwicklung der Menschen. Traumaerfahrungen und daraus resultierende
Folgen müssen daher stets berücksichtigt werden, wenn Menschen mit Behinderung
annähernd ganzheitlich verstanden werden wollen.
Doch was heißt das nun für uns Fachmenschen?
Der Fachtag möchte in die Thematik „Trauma und Behinderung“
einführen und aufzeigen, dass die Traumapädagogik auch und gerade in der Arbeit mit
Menschen mit Behinderung einen hohen Mehrwert haben kann.

Flyer

Pressemitteilung: Teilhabe ist Menschenrecht!

zur Empfehlung 17 der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) 

Teilhabe ist Menschenrecht! 

Würzburg, 2.Mai 2026

Der Verband Sonderpädagogik e.V. sieht die Empfehlung 17 der Kommission zur Sozialstaatsreform zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mit sehr großer Sorge. Der angekündigte Dialogprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen bis Mitte 2026 ist angesichts der angespannten Haushaltslage nachvollziehbar. Er darf jedoch nicht zu Lösungen führen, die einseitig zulasten der leistungsberechtigten und dringend unterstützungsbedürftigen Personen sowie der Fachpraxis gehen.

Die steigenden Ausgaben in der Eingliederungshilfe werden in der öffentlichen Debatte häufig verkürzt dargestellt. Hauptursachen sind wachsende Fallzahlen sowie allgemeine Lohn- und Preissteigerungen. Leistungsverbesserungen machen nur einen geringen Anteil aus. Pauschale Kürzungsforderungen greifen daher zu kurz und verkennen die tatsächlichen Zusammenhänge. Menschen mit Behinderungen ebenso wie Leistungserbringer haben auf inflationsbedingte Entwicklungen keinen Einfluss – sie dürfen deshalb auch nicht deren Folgen tragen.

Der Verband Sonderpädagogik e.V. (vds) warnt ausdrücklich vor Eingriffen, die Leistungen faktisch begrenzen, Zugänge erschweren oder Qualitätsstandards absenken. Ebenso lehnt er Ansätze ab, die Einsparungen über Druck auf Vergütungen oder steigende Eigenbeteiligungen erzielen wollen. Solche Maßnahmen verschlechtern die Versorgung und verschärfen den Fachkräftemangel.

Gleichzeitig sieht der vds klare Ansatzpunkte für Verbesserungen im System: eine bessere Abstimmung zwischen Leistungsträgern, eindeutigere Zuständigkeiten, dringend notwendiger Bürokratieabbau und zielgenauere Steuerungsinstrumente. Diese Potenziale müssen konsequent genutzt werden – fachlich fundiert und im Dialog mit der Praxis. Der Verband Sonderpädagogik e.V. steht hierfür bereit.

Mit Nachdruck wendet sich der vds jedoch gegen Entwicklungen, die unter dem Etikett der Kostendämpfung grundlegende Rechte aushöhlen. In ihrer Gesamtschau stehen zentrale Stoßrichtungen der diskutierten Vorschläge im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der UN-Kinderrechtskonvention. Insbesondere die Ausweitung von Pooling-Lösungen ohne fachliche Begründung und die Berücksichtigung von Individualansprüchen sowie die Priorisierung pauschaler Infrastrukturleistungen können aus menschenrechtlicher Sicht nicht akzeptiert werden. Damit wird das Prinzip der personenzentrierten Unterstützung substanziell geschwächt.

Besonders deutlich zeigen sich die Risiken im Bildungsbereich. Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert das Recht auf inklusive und hochwertige Bildung in allen Lebensphasen. Gleichzeitig besteht seit Jahren ein erheblicher Mangel an qualifiziertem Personal. Unterstützungsleistungen in die Regelsysteme – etwa Schulen – zu verlagern, ohne die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, ist daher realitätsfern.

Die vorliegenden Vorschläge stellen zudem den politischen Anspruch infrage, Kindern und Jugendlichen verlässliche und vergleichbare Entwicklungsbedingungen zu sichern, wie im Grundgesetz verankert. Gerade junge Menschen mit Behinderungen und schwierigen Lebensbedingungen sind auf stabile Unterstützungsstrukturen angewiesen. Einschnitte in diesem Bereich verschärfen langfristig Bildungsungleichheiten.

Für den Verband Sonderpädagogik e.V. ist klar: Teilhabe und das Recht auf inklusive Bildung sind keine verhandelbaren Leistungen. Sie sind rechtlich garantiert und politisch zugesagt.

Der vds fordert daher, den notwendigen Dialogprozess konsequent an diesem Maßstab auszurichten. Effizienzgewinne dürfen nicht mit Leistungsabbau verwechselt werden. Notwendig sind Lösungen, die sowohl die Finanzierbarkeit sichern als auch die bestehenden Rechte und Standards gewährleisten und Inklusion weiterentwickeln.

Zugleich braucht es endlich eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit den Ursachen steigender Unterstützungsbedarfe bei Kindern und Jugendlichen. Nur im Dialog mit Wissenschaft und Vertreterinnen und Vertretern der NGOs lassen sich nachhaltige und wirksame Antworten auf die drängenden Fragen der Sozialstaatsreform finden. Der vds steht für diesen Dialog bereit.

Dr. Angela Ehlers
für den Bundesvorstand des Verbands Sonderpädagogik e.V.

Pressemitteilung zu Honorarkürzungen bei ambulanten Psychotherapeuten

Pressemitteilung 25. 03. 2026

Der Verband Sonderpädagogik e.V., Landesverband Sachsen-Anhalt unterstützt die Proteste gegen die geplanten Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie ausdrücklich und mit Nachdruck.[1][

Die vom GKV-Spitzenverband beschlossene Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent ab dem 1. April – faktisch rund 2,3 Prozent im Jahresmittel – sendet ein verheerendes Signal in eine ohnehin angespannt Versorgungslage. Schon heute warten Kinder und Jugendliche vielerorts monatelang auf einen Therapieplatz; Fachverbände und Landespatientenschutz warnen seit Langem vor einer Verschärfung der Unterversorgung. Wenn in dieser Situation Leistungen abgewertet werden, drohen weniger verfügbare Therapieplätze, reduzierte Sitzungsumfänge und ein weiterer Rückzug von Therapeuten aus der GKV‑Versorgung.[[2]

Insbesondere für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der emotional‑sozialen Entwicklung sind stabile, niedrigschwellige psychotherapeutische Angebote jedoch eine zentrale Voraussetzung für schulische Teilhabe und erfolgreiche Bildungsbiografien. Viele dieser Kinder zeigen ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten, internalisierende Störungsbilder oder Traumafolgen, die im schulischen Rahmen allein nicht adäquat aufgefangen werden können. Werden ambulante Psychotherapie-Kapazitäten abgebaut, verschärfen sich Konflikt- und Krisendynamiken unmittelbar in den Klassen, Förderzentren und inklusiven Lerngruppen. Pädagogische Fachkräfte werden dann immer häufiger auf sich allein gestellt mit hochkomplexen psychischen Problemlagen, für die es einer multiprofessionellen Unterstützung bedarf.

Die Proteste von mehreren hundert Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten am 19. März in Magdeburg gegen die Honorarkürzungen machen uns darauf aufmerksam, dass psychische Gesundheit kein Luxus und Psychotherapie kein Sparprogramm ist. Wir teilen diese Einschätzung ausdrücklich: Einsparungen in der psychotherapeutischen Versorgung treffen Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf überproportional stark, weil ihre Familien häufig auf kassenfinanzierte Leistungen angewiesen sind und kaum Ausweichmöglichkeiten in den privaten Bereich haben. [1]

Hinzu kommt, dass Lehrkräfte selbst in zunehmendem Maß psychisch belastet sind und insbesondere in Belastungs‑ und Überlastungskrisen auf eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung angewiesen sind. Steigende Fallzahlen, herausfordernde Klassensituationen und der hohe Anteil an Schülerinnen und Schülern mit komplexem Unterstützungsbedarf führen zu einem erhöhten Risiko für Erschöpfungs- und stressassoziierte Erkrankungen. Werden nun ausgerechnet die Strukturen geschwächt, die Lehrkräften im Krisenfall professionelle Hilfe bieten, gefährdet dies mittelbar auch die Qualität von Unterricht und Förderung an unseren Schulen. [2]

Wir schließen uns daher den Forderungen der psychotherapeutischen Berufsverbände und Ausbildungsverbünde nach einer Rücknahme der Honorarkürzung und nach einer verlässlichen, kostendeckenden Vergütung psychotherapeutischer Leistungen an. Notwendig ist eine nachhaltige Stärkung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, anstatt weiterer ökonomischer Einschränkungen. Die Politik ist aufgefordert, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen, die realen Praxiskosten und den gesellschaftlichen Auftrag der Psychotherapie anzuerkennen und gemeinsam mit Bildungs- und Gesundheitsakteuren Versorgungskonzepte zu entwickeln, die Schulen systematisch einbeziehen.[3

Als Landesverband des bundesweiten Fachverbandes Sonderpädagogik e.V.  fordern wir Bund, Länder und den GKV‑Spitzenverband auf, die Perspektive von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ihrer Lehrkräfte ernst zu nehmen. Psychische Gesundheit ist eine grundlegende Voraussetzung für Bildungsgerechtigkeit – ihre Gefährdung durch kurzfristige Sparbeschlüsse ist bildungspolitisch und gesellschaftlich nicht verantwortbar.

Quellen:

  1. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/protest-honorar-kuerzungen-psychotherapie-100.html
  2. https://www.n-tv.de/ticker/Klage-gegen-Honorarkuerzung-fuer-Psychotherapeuten-um-4-5-Prozent-angekuendigt-id30488405.html
  3. https://www.dgvt-bv.de/aktuell/honorarkuerzung/

Presseerklärung als pdf-Datei

Solidarische Unterstützung für den Erhalt des Autismus-Lehrstuhls an der MLU Halle-Wittenberg

Der Verband Sonderpädagogik Sachsen-Anhalt e.V. (vds) spricht sich solidarisch für den Erhalt des Lehrstuhls „Pädagogik bei kognitiver Beeinträchtigung und Pädagogik im Autismus-Spektrum“ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) in seiner bisherigen fachlichen Ausrichtung aus.

Der geplante Umbau des Lehrstuhls hin zu einer ausschließlichen Verortung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung greift aus unserer Sicht zu kurz. Autismus ist ein vielgestaltiges Spektrum, das Menschen mit und ohne kognitive Beeinträchtigungen umfasst. Entsprechend vielfältig sind die pädagogischen Unterstützungsbedarfe, die nicht allein innerhalb eines einzelnen Förderschwerpunkts abgebildet werden können.

Der bisherige Lehrstuhl unter der Leitung von Prof. Dr. Christian Lindmeier nimmt bundesweit eine besondere Stellung ein, da er Autismus als eigenständigen pädagogischen und wissenschaftlichen Schwerpunkt bearbeitet. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur Qualifizierung angehender Sonderpädagog*innen, zur Weiterentwicklung der Forschung sowie zur Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen autistischer Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen.

Besonders hervorzuheben ist zudem der partizipative Forschungsansatz, der am Lehrstuhl verfolgt wird und autistische Perspektiven aktiv einbezieht. Dieser Ansatz stärkt die fachliche Qualität der Forschung und steht im Einklang mit den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere mit Blick auf inklusive Bildung (Art. 24) und die Erhebung geeigneter Daten zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen (Art. 31).

Der vds-Sachsen-Anhalt e.V. teilt die Einschätzung, dass eine eigenständige wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Autismus-Spektrum unverzichtbar ist – sowohl für die Weiterentwicklung sonderpädagogischer Theorie und Praxis als auch für eine bedarfsgerechte Unterstützung aller autistischen Menschen.

Wir unterstützen daher das Engagement der autistischen Selbstvertretung, insbesondere von „Bewusst Autistisch e.V.“, und setzen uns dafür ein, dass der Lehrstuhl an der MLU Halle-Wittenberg in seiner bisherigen Ausrichtung erhalten bleibt.

Bianca Borlich (Vorsitzende)           Dr. Matthias Schirmer (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)

 

Pressemitteilung zum Artikel von Kristina Schröder

Assistenz und Teilhabe sind kein Luxus – Sparen in den öffentlichen Haushalten ist wichtig, aber niemals auf Kosten der Menschen mit Unterstützungsbedarf zur Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens

PM Artikel Kristina Schröder Dez 25

In ihrem jüngsten Beitrag reduziert Kristina Schröder Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen auf ein Kostenproblem. Dabei werden zentrale Aspekte von Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und gesellschaftlicher Teilhabe verkannt.

Assistenz ist kein Luxus – sie sichert Bildung, Arbeit, Wohnen und soziale Teilhabe und entlastet Familien sowie gesellschaftliche Systeme langfristig. Assistenzleistungen sind keine freiwilligen Extras, sondern eine grundlegende Voraussetzung für Teilhabe, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen – und sie verhindern langfristig enorme Kosten durch teure stationäre Unterbringungen.

Als Verband Sonderpädagogik warnen wir davor, Sparzwänge in den öffentlichen Haushalten auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen und Teilhabeeinschränkungen auszutragen. Einsparungen bei Assistenzleistungen führen nicht zu nachhaltiger Entlastung öffentlicher Haushalte, sondern zu Exklusion, Überforderung von Angehörigen und steigenden Folgekosten – insbesondere bei allen Unterstützungsbedarfen wie z.B. Leben im Autismus- und ADHS-Spektrum sowie mit Traumafolgen, die auch Frau Schröder dezidiert benennt. Auf Wunsch stellt der vds hier gern allen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern konkrete Beispiele zur Verfügung.

Eine seriöse Debatte über Sozialausgaben muss diese Perspektiven einbeziehen und die Verpflichtungen Deutschlands aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der geltenden deutschen Rechtslage respektieren. Die Diskussion um steigende Ausgaben darf nicht isoliert auf kommunaler Ebene geführt werden: Teilhabe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und braucht eine verlässliche, solidarische Finanzierung – statt Kürzungsdebatten, die grundlegende Rechte infrage stellen.

Der Verband Sonderpädagogik e.V. steht jederzeit gern für einen Austausch mit Kristina Schröder zur Verfügung.

Dr. Angela Ehlers für den Verband Sonderpädagogik e.V.

Herausforderndes Verhalten in der Schule – interdisziplinäre Perspektiven und Handlungskonzepte

Bundesfachkongress in Bad Sassendorf

Am 19. und 20. September 2025 führt der Verband Sonderpädagogik (vds) einen Bundesfachkongress mit dem Titel „Herausforderndes Verhalten in der Schule – interdisziplinäre Perspektiven und Handlungskonzepte“ im Tagungs- und Kongresszentrum in Bad Sassendorf durch.

Dieser Bundesfachkongress widmet sich den grundlegenden Fragestellungen der Bildungsteilhabe im Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung mit Themen wie

  • Handlungsansätze bei herausfordernden Verhaltensweisen
  • Bedeutung der eigenen Subjektlogik
  • Bildung bei Autismusspektrum-Störungen und Unterstützungsbedarf im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung
  • Berufliche Selbstwirksamkeit
  • Vertrauen als Schlüssel in der professionellen Beziehung

sowie vielen weiteren spannenden Aspekten. Zahlreiche namhafte Referentinnen und Referenten aus Theorie und Praxis werden mit aktuellen Seminarangeboten aus ihren jeweiligen Arbeitsgebieten zum Gelingen dieses Fachkongresses beitragen.

Die beiden Hauptvorträge werden gehalten von

  • Prof. Dr. David Zimmermann, Humboldt-Universität zu Berlin, zum Trauma-sensiblen Lernen und
  • Prof. Dr. Thomas Müller, Julius-Maximilians-Universität Würzburg, zu herausforderndem Verhalten in der Schule – vom Reagieren zum Agieren.

Alle Referierenden fokussieren damit aus unterschiedlichen Blickwinkeln die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im sonderpädagogischen Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung.

Auch bei diesem Bundesfachkongress wird es wieder das beliebte Format des Kamingesprächs zum Ausklang des ersten Tages geben, bei dem Sie locker mit wesentlichen Impulsgebenden diskutieren, selbst Impulse aussenden und fragen können, was Sie immer schon fragen wollten.

Die Kongressthematik soll Fachkräfte aller pädagogischen, sonder-, heil-  und sozialpädagogischen, therapeutischen, medizinischen und psychologischen Professionen sowie weitere interessierte Personen ansprechen.

Eine Übersicht über die Veranstaltungen finden Sie im Zeitraster, eine Beschreibung der einzelnen Seminare in den https://www.verband-sonderpaedagogik.de/wp-content/uploads/2023/04/BFK-September-2023-Kurzbeschreibungen.pdfKurzbeschreibungen.

Beginn: Freitag, 19.09.2025 um 14:00 Uhr
Ende: Samstag, 20.09.2025 um 14:00 Uhr

Teilnahmegebühren:

160 € Vollzahler
110 € Mitglieder vds, dgs, VBS, bdh
120 € Studierende, LAA als Vollzahler
gegen Nachweis
70 € Studierende, LAA als Mitglied
gegen Nachweis

Tageskarten für Freitag oder Samstag sind in begrenztem Kontingent verfügbar: (Vollzahler 100 €, Mitglieder 70 €, Studierende, LAA 80 €, Studierende, LAA als Mitglieder 50 €)

Ihre Anmeldung ist verbindlich, wenn Sie von der Geschäftsstelle eine Teilnahmebestätigung erhalten haben. Diese erfolgt zeitnah nach Ihrer Anmeldung per Mail.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Bei Interesse können Sie die Tagungsbeiträge zum Preis von 10 Euro für vds-Mitglieder und zum Preis von 20 Euro für Nichtmitglieder kurz nach dem Kongress in unserem Shop auf der Webseite erwerben.

Günstige Übernachtungsmöglichkeiten in Bad Sassendorf finden Sie hier.

Anmeldung: >>>hier

Start der Eltern-Befragung zur schulischen Bildung von Kindern mit Behinderungen

Start der Eltern-Befragung zur schulischen Bildung von Kindern mit Behinderungen

Liebe Kolleg*innen, Expert*innen, Multiplikator*innen,

wir brauchen Ihre Mithilfe bei der Bekanntmachung und Verbreitung unserer bundesweiten Online-Befragung für Eltern mit dem Titel „Mein Kind in der Schule: Unterstützung und Barrieren im Schulalltag von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“.

Hier geht es direkt zur 👉 Umfrage
oder Sie können den folgenden Befragungs-Link weiterleiten:
dimr-huerden.limesurvey.net/686519?lang=de

Im Rahmen unseres Forschungsprojekts „Praktische Hürden beim Zugang zur inklusiven Schule“ wollen wir als Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte mehr über den Schulalltag von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderungen erfahren – unabhängig davon, ob Kinder eine allgemeine Schule oder eine Förder- bzw. Sonderschule besuchen.

Ziel ist es, die Perspektiven von Eltern und den Schulalltag Ihrer Kinder sichtbar zu machen und besser zu verstehen. Durch die Weiterleitung unseres Aufrufs zur Teilnahme an der Online-Befragung helfen Sie uns dabei, strukturelle und individuelle Herausforderungen im Schulalltag aufzuzeigen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung inklusiver Bildung ableiten zu können.

Teilnehmen können:
Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderungen
• vom 31.07.2025 bis 11.09.2025

👉 Umfrage

Der Fragebogen ist
• in mehrere Sprachen übersetzt,
• kann in Einfacher Sprache beantwortet werden,
• ist über Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) abrufbar,
• dauert ca. 20–30 Minuten,
• ist freiwillig und anonym (Datenschutz).

Weitere Informationen zum gesamten Forschungsprojekt „Praktische Hürden beim Zugang zur inklusiven Schule“ finden Sie auf unserer👉 Projektwebsite

Im Anhang schicken wir Ihnen ein Informationsblatt bzw. Anschreiben an Eltern mit allen wichtigen Hinweisen und dem Link zur Online-Befragung. Gerne können Sie dieses Schreiben oder „nur“ den Link zur Befragung an Ihre Verteiler oder direkt an Eltern weiterleiten.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei der Projektkoordination unter: kontakt@gsdatenanalyse.de

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen!

Dr. Britta Schlegel

Projektverantwortliche und Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenreche

Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni Monkam | Assistentin der Leitung
Zimmerstr. 26 | 10969 Berlin
Tel.: +49 30 259359-450 | Fax: +49 30 259359-59
un-brk@institut-fuer-menschenrechte.de

www.institut-fuer-menschenrechte.de

Wenn Sie künftig keine Informationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte mehr erhalten möchten, können Sie über diesen Link Ihren Widerspruch hinterlegen.

Ihre Daten sind falsch oder Sie möchten anders angesprochen werden? Dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an adressverwaltung@dimr.de

Datenschutz: Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie unter www.institut-fuer-menschenrechte.de/datenschutz/

30 Jahre Benachteiligungsverbot im Grundgesetz

Leichte Sprache weiter unten!

Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Vortragsaufzeichnung

30 Jahre Benachteiligungsverbot im Grundgesetz

Ein Vortrag von Hans-Günter Heiden

Sehr geehrte Leser*innen,
in Artikel 3 des Grundgesetzes stehen die zentralen Gleichheitsrechte des Grundgesetzes. Hier ist geregelt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass der Staat niemanden diskriminieren darf, zum Beispiel wegen seiner oder ihrer Herkunft oder dem Geschlecht. Der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ ist erst 1994 in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden.

Am 15 November 2024 – genau 30 Jahre nachdem dieses Benachteiligungsverbot in das Grundgesetz aufgenommen wurde und 75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes – hielt Hans-Günter Heiden einen Vortrag im Deutschen Institut für Menschenrechte. In diesem Vortrag berichtete er als Zeitzeuge, wie es zur Aufnahme dieses speziellen Gleichheitssatzes kam, welche Hürden und Hindernisse sich dem Anliegen in den Weg stellten und welche historischen Gegebenheiten es begünstigten.

Der Vortrag erzählt ein Stück Disability History, das von Zusammenhalt geprägt ist und von gemeinsamen Erfolgen handelt. Die Grundgesetzänderung konnte nur erstritten werden, weil die Behindertenrechtsbewegung zusammenstand. Und ein Rückblick ins Jahr 2006 verrät uns, dass es mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention genauso liegt. Gerade in Zeiten, in denen es schwieriger wird, die Menschenrechte zu erstreiten, ist es wichtig, sich dieser gemeinsamen Erfolge und Solidaritäten zu erinnern.

Wir haben den Vortrag aufgezeichnet und stellen ihn nun zu Ihrer Information auf unserer Internetseite zur Ansicht bereit: www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/diskriminierungsschutz.

Wir haben auch eine Zusammenfassung zum Lesen bereitgestellt und in Leichte Sprache übersetzt.

Zur Webseite in Leichter Sprache geht es hier: www.institut-fuer-menschenrechte.de/leichte-sprache/die-geschichte-von-der-behinderten-rechts-bewegung-in-deutschland.

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LEICHTE SPRACHE

Video von einem Vortrag:

30 Jahre Behinderten-Rechte in der Verfassung

Ein Vortrag von Hans Günter Heiden

Im Grund-Gesetz steht:
Alle Menschen sind gleich.
Das steht in Artikel 3.

Der Staat darf niemanden schlechter behandeln.
Zum Beispiel:
• Weil er aus einem anderen Land kommt
• Weil er ein Mann oder eine Frau ist

Erst seit 1994 steht im Grund-Gesetz auch:
Menschen mit Behinderungen dürfen nicht schlechter behandelt werden.
30 Jahre danach hat Hans-Günter Heiden einen Vortrag gehalten.
Der Vortrag war über diese Änderung vom Grund-Gesetz.

In dem Vortrag geht es um diese Fragen:
• Wie kam diese Änderung?
• Was war dabei schwierig?
• Was war dafür wichtig?

In dem Vortrag geht es auch um die Geschichte
von der Behinderten-Rechts-Bewegung.

Die Behinderten-Rechts-Bewegung
ist eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen.
Die Menschen mit Behinderungen haben zusammen
für ihre Rechte gekämpft.

Der Vortrag zeigt:
Gemeinsam kann man viel schaffen.
Das ist wichtig für den Kampf für die Menschen-Rechte.

Den Vortrag gibt es im Internet: www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/diskriminierungsschutz

Es gibt ihn auch in Leichter Sprache: www.institut-fuer-menschenrechte.de/leichte-sprache/die-geschichte-von-der-behinderten-rechts-bewegung-in-deutschland

Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni Monkam | Assistentin der Leitung
Zimmerstr. 26 | 10969 Berlin
Tel.: +49 30 259359-450 | Fax: +49 30 259359-59
un-brk@institut-fuer-menschenrechte.de

www.institut-fuer-menschenrechte.de

Wenn Sie künftig keine Informationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte mehr erhalten möchten, können Sie über diesen Link Ihren Widerspruch hinterlegen.

Ihre Daten sind falsch oder Sie möchten anders angesprochen werden? Dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an adressverwaltung@dimr.de

Datenschutz: Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie unter www.institut-fuer-menschenrechte.de/datenschutz/